Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht
Zentrale Straftaten im Überblick
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sind eng verknüpft: Häufig entstehen steuerrechtliche Vorwürfe aus dem Versuch, wirtschaftliche Vorteile zu verschleiern. Ich verteidige Sie in beiden Bereichen.
Wirtschaftsstrafrecht
Betrug, § 263 StGB
Untreue, § 266 StGB
Geldwäsche, § 261 StGB
Insolvenzdelikte
Bestechungs- und Korruptionsdelikte
Bilanzfälschung
Subventionsbetrug
Kapitalanlagebetrug
Steuerstrafrecht
Steuerhinterziehung, § 370 AO
Unvollständige oder verspätete Steuererklärungen
Scheinrechnungen und Scheingeschäfte
Umsatzsteuerkarussell
Fehlerhafte Selbstanzeigen
Schwarzarbeit
Steuerhinterziehung & Selbstanzeige
Schon kleine Fehler in der Steuererklärung können schwerwiegende Folgen haben, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass diese vorsätzlich begangen wurden.
Was ist Steuerhinterziehung?
Nach § 370 AO macht sich strafbar, wer den Finanzbehörden steuerlich relevante Tatsachen falsch oder unvollständig mitteilt, um sich oder Dritten steuerliche Vorteile zu verschaffen.
Typische Beispiele
Nicht deklarierte Einnahmen (Vermietung, Auslandskonten)
Manipulierte Buchhaltungsunterlagen
Schwarzarbeit oder Scheinrechnungen
Umsatzsteuerhinterziehung bei Unternehmen
Ich setze mich mit Nachdruck für Ihre Interessen ein und entwickle gemeinsam mit Ihnen die optimale Verteidigungsstrategie. In einem persönlichen Gespräch erläutere ich Ihnen verständlich Ihre Möglichkeiten und nächsten Schritte.
Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren in besonders schweren Fällen. Frühzeitige Beratung kann über Verfahrenseinstellung oder Straffreiheit entscheiden.
Selbstanzeige – Ihre Chance zur Straffreiheit
Die Selbstanzeige gemäß § 371 AO bietet die Möglichkeit, straffrei zu bleiben, jedoch nur wenn sie vollständig, fristgerecht und formal korrekt eingereicht wird. Ich begleite Sie vertraulich und rechtssicher durch diesen Prozess.

Was ich für Sie tue
Meine Kanzlei vereint steuerrechtliches Know-How mit strafrechtlicher Verteidigungskompetenz und vertritt Privatpersonen, Unternehmer und Geschäftsführer gleichermaßen.
Beratung bei Steuerhinterziehung und Ermittlungsverfahren
Strafverteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren
Kommunikation mit Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft
Begleitung bei Durchsuchung und Beschlagnahme
Professionelle Erstellung und Einreichung von Selbstanzeigen
Vertretung von Privatpersonen, Unternehmern und Geschäftsführern
Jetzt handeln. Zeit ist entscheidend.
Haben Sie eine Vorladung erhalten oder wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet? Im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht zählt jede Minute.

