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Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht

Wirtschaftsstrafrechtliche Ermittlungen treffen Unternehmer, Führungskräfte und Privatpersonen oft unvorbereitet und können gravierende Konsequenzen haben. Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich Sie kompetent, diskret und mit der nötigen Entschlossenheit, in Hamburg und bundesweit.
Deliktsfelder

Zentrale Straftaten im Überblick

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sind eng verknüpft: Häufig entstehen steuerrechtliche Vorwürfe aus dem Versuch, wirtschaftliche Vorteile zu verschleiern. Ich verteidige Sie in beiden Bereichen.

Wirtschaftsstrafrecht

Betrug, § 263 StGB

Untreue, § 266 StGB

Geldwäsche, § 261 StGB

Insolvenzdelikte

Bestechungs- und Korruptionsdelikte

Bilanzfälschung

Subventionsbetrug

Kapitalanlagebetrug

Steuerstrafrecht

Steuerhinterziehung, § 370 AO

Unvollständige oder verspätete Steuererklärungen

Scheinrechnungen und Scheingeschäfte

Umsatzsteuerkarussell

Fehlerhafte Selbstanzeigen

Schwarzarbeit

Steuerstrafrecht im Detail

Steuerhinterziehung & Selbstanzeige

Schon kleine Fehler in der Steuererklärung können schwerwiegende Folgen haben, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass diese vorsätzlich begangen wurden.

Was ist Steuerhinterziehung?

Nach § 370 AO macht sich strafbar, wer den Finanzbehörden steuerlich relevante Tatsachen falsch oder unvollständig mitteilt, um sich oder Dritten steuerliche Vorteile zu verschaffen.

Typische Beispiele

Nicht deklarierte Einnahmen (Vermietung, Auslandskonten)

Manipulierte Buchhaltungsunterlagen

Schwarzarbeit oder Scheinrechnungen

Umsatzsteuerhinterziehung bei Unternehmen

Ich setze mich mit Nachdruck für Ihre Interessen ein und entwickle gemeinsam mit Ihnen die optimale Verteidigungsstrategie. In einem persönlichen Gespräch erläutere ich Ihnen verständlich Ihre Möglichkeiten und nächsten Schritte.


Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren in besonders schweren Fällen. Frühzeitige Beratung kann über Verfahrenseinstellung oder Straffreiheit entscheiden.

Selbstanzeige – Ihre Chance zur Straffreiheit

Die Selbstanzeige gemäß § 371 AO bietet die Möglichkeit, straffrei zu bleiben, jedoch nur wenn sie vollständig, fristgerecht und formal korrekt eingereicht wird. Ich begleite Sie vertraulich und rechtssicher durch diesen Prozess.

Leistungen

Was ich für Sie tue

Meine Kanzlei vereint steuerrechtliches Know-How mit strafrechtlicher Verteidigungskompetenz und vertritt Privatpersonen, Unternehmer und Geschäftsführer gleichermaßen.

Beratung bei Steuerhinterziehung und Ermittlungsverfahren

Strafverteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren

Kommunikation mit Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft

Begleitung bei Durchsuchung und Beschlagnahme

Professionelle Erstellung und Einreichung von Selbstanzeigen

Vertretung von Privatpersonen, Unternehmern und Geschäftsführern

Jetzt handeln. Zeit ist entscheidend.

Haben Sie eine Vorladung erhalten oder wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet? Im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht zählt jede Minute.

Alter Wall 65, 20457 Hamburg
Deutschland
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Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Als Strafverteidiger in Hamburg stehe ich Ihnen kurzfristig zur Verfügung.
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